Empfehlung für die praktische Ausbildung von Pharmazeut*innen im Praktikum in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgenden Apotheken


Erarbeitet durch den Ausschuss für Aus-, Fort-, und Weiterbildung der ADKA e. V.
Krankenhauspharmazie 2023;44:346–54.

Inhaltsverzeichnis

1. Ziel und Zweck

2. Kontakt

3. Ablauf der Ausbildung

3.1 Dauer der Ausbildung

3.2 Inhalte der Ausbildung

3.3 Ausbildungsplan

3.4 Arbeitsbögen

4. Organisatorisches

4.1 Einführungsveranstaltung

4.2 Durchführungshinweise Fortbildung

4.3 Projektarbeit

4.4 Hospitationen

5. Evaluation der Ausbildungsapotheke durch die PhiPs

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang

7.1 Tabelle 1: Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA

7.2 Anlage 1: Ausbildungsplan

7.3 Anlage 2: Dokumentation Fachgespräch

7.4 Anlage 3: Geforderte Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das Praktische Jahr

1. Ziel und Zweck

Die Empfehlung beschreibt die Ausbildung von Pharmazeut*innen im Praktikum (PhiP) in Krankenhausapotheken (KA) und krankenhausversorgenden Apotheken (kvA).

Ziel dieser Empfehlung ist es, eine strukturierte und qualitativ hochwertige Ausbildung der PhiP zu ermöglichen, in der alle nach Approbationsordnungen notwendigen Ausbildungsinhalte enthalten sind. Die PhiP sollen alle Abteilungen der KA und kvA kennenlernen und in ihnen eigenständig gearbeitet haben.

In diesem Zeitraum sollen erste berufspraktische Erfahrungen gesammelt und das eigene Handeln in konkreten Situationen des beruflichen Alltags im Dialog mit den zuständigen Ausbildungsapotheker*innen (nachfolgend Tutor*in genannt) reflektiert werden.

2. Kontakt

ADKA

3. Ablauf der Ausbildung

PhiP gelten als pharmazeutisches Fachpersonal und sollten innerhalb dieses Tätigkeitsspektrums arbeiten. Ihre Arbeit wird durch Apotheker*innen überprüft bzw. beaufsichtigt. Es ist zu empfehlen, dass die PhiP eine/n festen Tutor*in während der Zeit ihres Praktikums haben. Diese stehen den PhiP jederzeit auch bei Fragen und Problemen zur Seite. Die PhiP sollen durch eine Rotation durch die verschiedenen Abteilungen der Apotheke alle Bereiche kennenlernen. Dafür sollte ein schriftlicher Ausbildungsplan (Anlage 1) festgelegt werden. Die Ausübung der pharmazeutischen Tätigkeiten der PhiP soll nach Möglichkeit im Laufe der Ausbildung immer selbstständiger erfolgen, dennoch müssen die pharmazeutischen Tätigkeiten auch am Ende der Ausbildung noch kontrolliert werden. Im Rahmen regelmäßiger Praktikumsgespräche mit den Tutor*innen sollen die Fortschritte im Praktikum dokumentiert sowie der weitere Verlauf besprochen werden. Den PhiP werden die für ihre Ausbildung notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt. Die EDV- und Literaturausstattung der KA bzw. kvA kann voll genutzt werden. Am Ende der Ausbildung erhalten die PhiP ein Arbeitszeugnis, Grundlage für die Inhalte und Bewertung bildet der Ausbildungsplan. Daher sollten alle Tätigkeiten und Ausbildungsinhalte während des Praktikumszeitraums dokumentiert werden.

3.1 Dauer der Ausbildung

Sechs Monate (darin enthalten sind Urlaubstage und zehn Tage berufsbegleitender Unterricht)

3.2 Inhalte der Ausbildung

Die Inhalte der PhiP-Ausbildung werden grundsätzlich von der Approbationsordnung für Apotheker vorgegeben: AAppO § 4 Praktische Ausbildung „(2) Während der ganztägigen praktischen Ausbildung sollen die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden […]“ [1].

Konkret wird während der Ausbildung Einblick in die Abläufe einer KA bzw. kvA gegeben. Die PhiP üben sich in praktischen pharmazeutischen Tätigkeiten (Anhang, Tab. 1) und lernen Produkte und Dienstleistungen kennen. In welchem Umfang die Themenfelder abgeleistet werden, richtet sich nach dem Dienstleistungsspektrum der KA bzw. kVA.

Regelmäßig (beispielsweise einmal im Monat) finden Fachgespräche zwischen PhiP und Apotheker*in oder anderen Mitarbeiter*innen der Apotheke (PTA, PKA) statt. Es ist empfehlenswert, dass die PhiP diese Gespräche dokumentieren und reflektieren, Hilfestellung hierfür gibt das Formblatt gemäß Anlage 2.

Insbesondere, wenn mehrere PhiP gleichzeitig ihre Ausbildung ableisten, bietet sich die Einführung einer regelmäßigen Fortbildungsveranstaltung an, z. B. Lunchtime Learning oder Journal Club, in der wichtige und aktuelle Themenfelder behandelt werden, die von den PhiP proaktiv gestaltet werden und an denen auch interessierte Apothekenmitarbeiter*innen teilnehmen können.

Falls eine solche eigene Fortbildungsveranstaltung nicht umzusetzen ist, sollten die PhiP aktiv in bereits bestehende Fortbildungsveranstaltungen der KA bzw. kvA eingebunden werden.

3.3 Ausbildungsplan

Der Ausbildungsplan (Anlage 1) ist eine Empfehlung für die inhaltliche Strukturierung der praktischen Ausbildung der PhiP in KA bzw. kvA. Er ist für die gesamte Ausbildungszeit ausgelegt. Die PhiP arbeiten immer unter Aufsicht von Apotheker*nnen und werden entsprechend bei ihren Aufgaben betreut und ggfs. angelernt. PhiP dürfen nur mit Tätigkeiten betraut werden, die ihrem Kenntnisstand entsprechen und ihre Ausbildung fördern. Um die entsprechenden Kompetenzen laut Ausbildungsplan zu erlangen, müssen neben den pharmazeutischen Kompetenzen auch die rechtlichen Hintergründe und die notwendigen EDV-Kenntnisse für diese Kompetenz erarbeitet werden. Ethische Grundsätze der Berufsausübung und die Berufspflichten, wie sie sich aus den Berufsordnungen ergeben, sollen dabei berücksichtigt werden.

Im Kompetenzorientierten Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ werden die Kompetenzen genannt, die während der gesamten Ausbildung von Apotheker*innen (universitär und praktisches Jahr) vermittelt werden sollen. Kompetenzen umfassen Wissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einstellungen. Die apothekerliche Kompetenz ist wie folgt definiert: „Pharmazeutische Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen, die zur verantwortlichen Ausübung des Apothekerberufes befähigen.“ Das tragende Fundament der „apothekerlichen Kompetenz“ ist das pharmazeutische Fachwissen, auf das die weiteren Kompetenzbereiche aufbauen (wissenschaftliches Arbeiten und Forschen, Kommunikation, intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit, apothekerliche Haltung, Ethik und Management). Die geforderten Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das praktische Jahr sind zusammen mit den Lernzielen tabellarisch in Anlage 3 aufgeführt [2].

3.4 Arbeitsbögen

Um den PhiP strukturiert Gelegenheit zu geben, sich mit verschiedenen praxisrelevanten Themen in der Apotheke vertiefend beschäftigen zu können, besteht die Möglichkeit, die Arbeitsbögen des Leitfadens der BAK „Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke“ zu verwenden, beispielsweise Arbeitsbogen 5: Herstellung von Rezepturarzneimitteln [3]. Die Inhalte orientieren sich an den Leitlinien, Arbeitshilfen und Leitfäden der Bundesapothekerkammer bzw. der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Die Arbeitsbögen sollten gegebenenfalls an die Besonderheiten der KA bzw. kvA angepasst werden. Die thematisch zum Teil recht abgeschlossenen Arbeitsbögen dienen zudem als gute Vorbereitung für den dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

4. Organisatorisches

4.1 Einführungsveranstaltung

Im Rahmen einer Einführungsveranstaltung ist es empfehlenswert, den Ausbildungsplan auszuhändigen und die Inhalte des Themenfelds „Allgemeines“ (Tab. 1) zu besprechen und zu dokumentieren.

4.2 Durchführungshinweise Fortbildung

Die PhiP erkennen ihren Ausbildungsbedarf weitestgehend selbstständig. Als Hilfestellung zur Erkennung des Ausbildungsbedarfs dient Anlage 3, der die geforderten Kompetenzen für PhiP auflistet. Die Organisation von internen Fortbildungsveranstaltungen für PhiP obliegt – thematisch wie terminlich – den PhiP.

Vorträge

Alle PhiP sollten einen Vortrag halten. Das Thema kann von den PhiP selbst ausgewählt werden oder wird von den Tutor*innen vergeben, beispielsweise Vorstellung neuer Arzneimittel, Fallvorstellung, Projektvorstellung.

4.3 Projektarbeit

Den PhiP sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, ein klinisch-pharmazeutisches Projekt zu bearbeiten oder eine Diplomarbeit anzufertigen. Die PhiP werden hierbei von Tutor*innen betreut. Die Ergebnisse werden im Rahmen einer internen Fortbildung der Apotheke präsentiert. Eine Präsentation der Ergebnisse als Poster (z. B. für den ADKA-Kongress) oder als Zeitschriftenbeitrag sollte angestrebt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich mit der Arbeit für Preise zu bewerben (z. B. UniDAZ oder ADKA-Ausbildungspreis).

4.4 Hospitationen

Hospitationen in verschiedenen Bereichen des Krankenhauses außerhalb der KA (z. B. Intensivstation, Begleitung einer Visite, OP-Besuch, Besuch einer Herzkatheter-Untersuchung) können das Verständnis der Abläufe und Krankheitsbilder unterstützen und sollten, wenn möglich, von KA bzw. kvA angeboten werden. Wenn dies von den PhiP gewünscht wird, sollten diese Hospitationen zeitlich ermöglicht werden. Die Hospitationen sind nur in Absprache mit den Tutor*innen möglich, da Absprachen mit den Bereichsleitungen nötig sind.

5. Evaluation der Ausbildungsapotheke durch die PhiP

Zur Evaluation der Ausbildung im Rahmen des Abschlussgespräches soll auf den Fragebogen der BPhD „Bewertung der Ausbildungsapotheke“ hingewiesen werden [5]. Hier geht es um die Bewertung der Zufriedenheit der PhiP bezüglich ihrer Ausbildung im Praktischen Jahr. Eine Liste der positiv bewerteten Ausbildungsapotheken wird auf der Homepage des BPhD e. V. (https://www.bphd.de/empfehlenswerte-ausbildungsapotheken/) zugänglich gemacht. Dies soll eine Hilfe für zukünftige PhiP sein, eine gute Ausbildungsapotheke zu finden.

Abkürzungsverzeichnis

AAppO

Approbationsordnung für Apotheker

ABDA

Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

ADKA e. V.

Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker eingetragener Verein

AM

Arzneimittel

AMG

Arzneimittelgesetz

AMK

Arzneimittelkommission

AMTS

Arzneimitteltherapiesicherheit

ApBetrO

Apothekenbetriebsordnung

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizin-
produkte

BPhD e. V.

Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland eingetragener Verein

BTM

Betäubungsmittel

CMR

cancerogen mutagen reproduktionstoxisch

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

GDP

Good distribution pracitice

GLP

Good clinical practice

GMP

Good manufacturing practice

IITS

Investigator initiated trials

KA

Krankenhausapotheke

kvA

krankenhausversorgende Apotheke

NUB

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

PEI

Paul-Ehrlich-Institut

PhiP

Pharmazeut*in(nen) im Praktikum

PKA

Pharmazeutisch kaufmännische*r Angestellte*r

PTA

Pharmazeutisch-technische*r Angestellte*r

QMS

Qualitätsmanagementsystem

UniDAZ

Magazin für die Pharmaziestudierenden der
Deutschen Apotheker Zeitung

z. B.

Zum Beispiel

ZE

Zusatzentgelt

6. Literaturverzeichnis

1. Approbationsordnung für Apotheker (Ausfertigungsdatum: 19.7.1989; letzte Änderung: 15. August 2019).

2. BAK. Kompetenzorientierter Lernzielkatalog Pharmazie – Perspektivpapier „Apotheke 2030“ (Stand: 29.11.2017) (KLP-P_17_11_29_BAK-MV.pdf).

3. BAK. Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke (Stand: 28.4.2015) (https://www.abda.de/fuer-apotheker/berufsausuebung/ausbildung/).

4. Bundes-Apothekerordnung (Ausfertigungsdatum: 5.6.1968; letzte Änderung: 15.8.2019).

5. Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. – Bewertung der Ausbildungsstätte (https://www.bphd.de/bewertung-der-ausbildungsstaette/).

7. Anhang

7.1 Tabelle 1: Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA

Tab. 1. Themenfelder innerhalb der KA bzw. kvA, die ein PhiP während der sechsmonatigen Ausbildung durchlaufen sollte. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Themenfelder sind ggf. nicht in allen Häusern verfügbar; die mit einer Raute (#) versehenen Themen sind ggf. je nach Haus eventuell anderen Bereichen zugeordnet. Nach Möglichkeit sollten alle Themenfelder abgedeckt sein, die Inhalte hingegen müssen nicht alle bearbeitet werden.

Themenfeld

Mögliche Inhalte

Arbeitsbogen/

Referenz

Durch-
führungsdatum

Tutor

Allgemeines

  • Datenschutz
  • Dokumentationsschulung
  • Einführung Medizinprodukte*
  • Einführung Studienabteilung*
  • Einweisung relevanter EDV-Systeme
  • Einweisung: Umgang mit CMR-Arzneimitteln*
  • Gefahrstoffunterweisung
  • Hygieneunterweisung
  • Organisatorisches (Betriebsablauf, Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub …)
  • Pflichten und Befugnisse der PhiP
  • Vorstellung der Apotheke

Organisation der KA bzw. kvA

  • Abgrenzung der Zuständigkeiten (Apotheke, Zentraler Einkauf, Wirtschaftsabteilung)
  • Abrechnungssysteme
  • Apothekenkonten/-überwachung
  • Arzneimittelkommission (Aufgabe, Funktion, Zusammensetzung, Vorbereitung und Durchführung einer Sitzung*, Verbrauchsentwicklung, Anträge, Protokoll)
  • Aufgaben der Apotheke innerhalb des Krankenhausbereiches
  • Beschaffung durch die Apotheke (Bestellwesen, Rechnungswesen, Kostenstellenrechnung/Kostenartenrechnung)
  • Beschaffungsstrukturen in der Klinik
  • Datenfluss in der Klinik
  • Einkauf, Verträge, Konditionen
  • Firmenbewertung*
  • Informationsfluss innerhalb der Apotheke (Bearbeitung, Weitergabe, Ablage)
  • Ökonomische Aspekte bei der Arzneimittelauswahl
  • Strukturen der Apotheke
  • Strukturen des Krankenhauses
  • Teilnahme an Gesprächen mit der pharmazeutischen Industrie*

Arzneimittelversorgung

Wareneingang

  • Bearbeiten der Großhandelslieferung
  • Kontrolle der Lieferungen, Vergleich mit Bestellung
  • Lagerung von Arzneimitteln; permanente Inventur
  • Nachlieferungen, Sonderbestellungen, Laborartikel*
  • Organisation der Arbeiten im Packraum
  • Prüfung der Laufzeit
  • Reklamation inkl. Dokumentation
  • Warenfluss

Arzneimittelbeschaffung

  • Bearbeitung von Sonderanforderungen (Arbeiten mit der Arzneimittelliste)
  • Bearbeitung von Substitutionsanfragen/Dokumentation der Substitution
  • Bestellwesen (Großhandel, Hersteller, Import)
  • Einblick in die AM-Logistik (z. B. Sonderanforderungen, ZE, NUB)
  • Fertigarzneimittelversorgung im KH (organisatorische, rechtliche und praktische Grundlagen)
  • Importarzneimittel (rechtliche Grundlagen)

Arzneimittelversorgung
(Fortsetzung)

Arzneimittelabgabe

  • Abgabe und Dokumentation relevanter Chargen
  • Abgabe von apothekenüblichen Waren
  • Abgabe von Infusionen
  • Abgabe von Medizinprodukten*
  • Ablauf der Stationsbelieferung
  • Beachtung relevanter Vorschriften (z. B. BTM, Import etc.)
  • Umgang mit BTM
  • Einführung in die Abläufe Unit-Dose-Belieferung*
  • Elektronische Bestellung, Bestellformulare extern
  • Kommissionierung, Kontrolle der AM-Kisten
  • Prüfung und Interpretation der AM-Anforderung
  • Rechtliche Bestimmungen (Arzneimittelgesetz, ApBetrO)
  • Sonderanforderungen

Arzneimittelsicherheit

  • Entsorgung nicht mehr verwendbarer Arzneimittel inkl. Vernichtung von Betäubungsmitteln
  • Kennzeichnungsmängel/Verpackungsmängel im Rahmen der Fertigarzneimittelprüfung
  • Maßnahmen bei Beanstandung, z. B. Berichtsbogen zur Meldung von Arzneimittelrisiken nach Stufenplan § 63 AMG
  • Meldebogen unerwünschter Arzneimittelwirkungen
  • Missbräuchlich verwendete Arzneimittel
  • Qualitätsmängel (Stabilität, Ausfällungen, Phasentrennung,
    Kontamination ...) im Rahmen der Fertigarzneimittelprüfung
  • Rückrufe von Arzneimitteln und Medizinprodukten
    (inkl. Bearbeitung von Rückrufen)
  • Stufenplan-Verfahren, Abwehr von Arzneimittelrisiken
  • Teilnahme an Stationsbegehungen (Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Stationsbegehungen, Mitarbeit bei der Durchführung unter Aufsicht des beauftragten Apothekers)
  • UAW-Berichte an BfArM, PEI, AMK
  • Überprüfung von Arzneimittelrücksendungen von Stationen

Arzneimittelinformation

  • ABDA-Datenbank, ADKA-AMInfo-Datenbank
  • Bearbeitung von Fragen des Klinikpersonals zu AM einschließlich deren Dokumentation
  • Beschaffung, Auswertung und Bewertung von Informationen
  • Dokumentation (Hängeregistratur/Fachinfo)
  • Einführung anhand von praktischen Anfragen
  • Erstellen und Aktualisierung von Übersichten zur AM-Information
    (z. B. Sondengängigkeit, Haltbarkeit orale- Liquida etc.)
  • Umgang mit den zur Verfügung stehenden Informationsquellen
    (z. B. Internet, Drugdex; Leitlinien, UpToDate, Cochrane etc.)

Medikationsmanagement*

  • Arzneimittelanamnese#
  • Kurvenvisite*
  • Visitenteilnahme/Begleitung einer Visite*
  • Patientenberatung
  • Entlassmanagement (Erstellung Medikationsplan, Beratung Patient, Entlassrezept)#
  • Dokumentation arzneimittelbezogener Probleme/pharmazeutischer Interventionen#

Arzneimittelherstellung

1. Rezeptur/Defektur

  • Endproduktkontrolle und Freigabe
  • Erstellung bzw. Besprechung von Herstellungsvorschriften und Herstellungsprotokollen von Defekturarzneimitteln*
  • Erstellung bzw. Besprechung von Herstellungsvorschriften, Plausibilitätsprüfungen und Herstellungsprotokollen von Rezepturarzneimitteln

Arzneimittelherstellung
(Fortsetzung)

  • Etikettierung
  • Lieferanten für Substanzen/Verpackungsmaterial und Zubehör
  • Preisberechnung Rezepturen/Defekturen; Taxation
  • Rechtliche Bestimmungen
  • Notwendige Hygienemaßnahmen
  • Unterschied GMP-Herstellung vs. Apothekenbetriebsordnung

1.1 Herstellung unsteriler Rezepturen bzw. Defekturen* (bzw. Kapseln, halbfeste Arzneiformen, flüssige Oralia, Abfüllen und Konfektionieren)

1.2 Herstellung steriler Rezepturen bzw. Defekturen*

1.2.1 Herstellung steriler Defekturarzneimittel* (z. B. Destille, Abfüllung und Verbördelung)

1.2.2 Herstellung von Parenteralia (NICHT-CMR-AM)

  • Rahmenbedingungen (z. B. bauliche Voraussetzungen, rechtliche Grundlagen, Genehmigung, Unterweisung, Hygienekonzept, Werkbänke, Produktschutz, Entsorgung)
  • Verhalten im Reinraum
  • Erlernen aseptischer Herstellungstechniken*
  • Einblick in das Monitoring von Parenteralia-Anforderungen
  • Herstellung von applikationsfertigen Spritzen*
  • Herstellung von TPE-Lösungen* (Defektur und/oder patientenindividuell), Perfusoren*

1.2.3 Herstellung von Parenteralia (CMR-AM = Zytostatika)

  • Rahmenbedingungen (z. B. bauliche Voraussetzungen, rechtliche Grundlagen, Genehmigung, Unterweisung, Hygienekonzept, Werkbänke, Personen- und Produktschutz, Entsorgung, Luftkeimmessung, Sedi- und -Abklatschplatten)
  • Unterweisung/Schulung nach GefStoffV und M620
  • Plausibilitätsprüfung Zytostatika
  • Kompatibilitäten und Haltbarkeiten
  • Einführung in die Pharmakologie der Zytostatika/Virustatika/sonstiger hergestellter AM
  • Onkologische Therapieprotokolle
  • Anlernen der Funktion des Anreichers bei der aseptischen Herstellung*
  • Simulation einer Zytostatikaherstellung*
  • Vorstellung des Roboters

Analytik

  • Dokumentation
  • Erstellung von Prüfvorschrift und Prüfprotokoll
  • Prüfung von demineralisiertem Wasser und Wasser für Injektionszwecke aus eigenen Anlagen*
  • Prüfung von eigenhergestellten Präparaten*
  • Prüfung von Fertigarzneimitteln
  • Unterstützende Prüfung von klinischen Prüfpräparaten*

AMG §§ 10 & 12

Klinische Studien*

  • Aufgaben der Apotheke bei klinischen Studien
  • Besonderheiten bei klinischen Studien; IITs versus Industriestudien
  • Anforderungen des AMG an die Herstellung klinischer Prüfpräparate
  • Herstellungserlaubnis/GMP
  • GDP/GCP
  • Umgang und Handhabung klinischer Prüfpräpararate
  • Site Master File Herstellbetrieb

Qualitätsmanagement

  • Beteiligung der PhiP an internen Audits
  • Vorstellung des apothekeneigenen QMS (Ermittlung von Kennzahlen, Apotheke als Bestandteil GBA-Qualitätsbericht der Krankenhäuser)

Fortbildung

Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen, z. B.

klinikintern, apothekenintern, externe Veranstaltungen (Apothekerkammer)

7.2 Anlage 1: Ausbildungsplan

X. Monat

Bereich

Ausbildungsinhalte

Ansprechpartner für Ausbildungsbereich

Datum/Tutor

Arbeitsbogen

Empfehlung:

Fachgespräch

Inhalt:

Bewertung

6. Monat Abschlussgespräch

Datum/Tutor

Abschlussgespräch

  • Resümee des Ausbilders und des PhiP ziehen
  • Ausbildung reflektieren
  • Arbeitszeugnis dem PhiP aushändigen
  • Sonstige Inhalte:

Evaluation

Verweis

7.3 Anlage 2: Dokumentation Fachgespräch

Fachgespräch Nr. X

Datum

Name PhiP

Name Apothekenmitarbeiter

Dauer

Inhalt:

7.4 Anlage 3: Geforderte Kompetenzen im Lernzielkatalog Pharmazie für das Praktische Jahr

Mit der in der Tabelle aufgeführten Systematik wird bei den Stoffgebieten Bezug von den formulierten Kompetenzbereichen und jeweiligen Lernzielen auf die AAppO genommen. Dabei ergibt sich die Zuordnung auf die verschiedenen Abschnitte der Ausbildung bzw. Prüfung. PR steht für praktische Ausbildung: Ziffer wird gemäß Position vergeben. Die Kompetenzen werden in verschiedene Niveaustufen eingeteilt. Niveaustufe 3 bedeutet: Informationen erzeugen, Probleme bearbeiten: Analysieren und Bewerten von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen; 3a: Unter Beaufsichtigung selbst handeln. Die Kompetenzen in allen aufgeführten Stoffgebieten in dieser Tabelle sollen der Niveaustufe 3a entsprechen.

[https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Ausbildung_Studium_Beruf/KLPP/KLP-P_17_11_29_BAK-MV.pdf]

Stoffgebiet laut AAppO

Lernziel

Kompetenz

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13

Über die Arzneimitteltherapie informieren und beraten

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16

Medikationsanalyse und Medikationsmanagement durchführen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16

Verantwortlichkeiten bei der Medikationsanalyse bzw. im Medikationsmanagement definieren und berücksichtigen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16

Nutzen der Medikationsanalyse und des Medikationsmanagements für die Patienten erklären

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16

Arzneimittelbezogene Probleme (ABP) identifizieren, bewerten und lösen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7, PR.10, PR.11, PR.12, PR.13, PR.15, PR.16

Arzneimitteltherapie im therapeutischen Team optimieren und mit Patienten abstimmen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.9, PR.17

Maßnahmen zur Sicherheit und Optimierung der Arzneimitteltherapie bzw. Patientensicherheit einleiten und umsetzen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.9

Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten bei der Anwendung von Instrumenten zur Verbesserung der AMTS definieren und berücksichtigen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.9, PR.26, PR.31, PR.33, PR.34, PR.35

Aufgaben des Apothekers im Pharmakovigilanzsystem wahrnehmen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.9, PR.26, PR.31, PR.33, PR.34, PR.35

Maßnahmen der Pharmakovigilanz und AMTS im QMS entwickeln und umsetzen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.1, PR.9, PR.26

Rezeptur- und Defekturarzneimittel nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik herstellen und prüfen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.7, PR.16, PR.20, PR.21, PR.22, PR.25

Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben der Apotheker in der Prävention (Primär-, Sekundär-, und Tertiärprävention) wahrnehmen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.7, PR.16, PR.20, PR.21, PR.22, PR.25

Maßnahmen und Dienstleistungen zur Prävention durchführen

Pharmazeutisches Fachwissen

PR.6, PR.7

Wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse beurteilen und in der beruflichen Tätigkeit berücksichtigen

Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen

PR.6, PR.7

Wissenschaftliche Kriterien im Entscheidungsprozess berücksichtigen

Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen

PR.6, PR.7

Wissenschaftliches Arbeiten nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Arbeit sowie nach ethischen Grundsätzen in Wissenschaft und Forschung durchführen

Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen

PR.6, PR.7

Neue Erkenntnisse auf Grundlage eigener wissenschaftlicher Forschungsprojekte generieren und die Ergebnisse publizieren

Wissenschaftliches Arbeiten und Forschen

ggf. im Rahmen des Diploms

Wissenschaftliche Erkenntnisse mündlich und schriftlich kommunizieren

Kommunikation

PR.5, PR.6; PR.7, PR.13, PR.14,PR.29

Mit Patienten, Kunden, Apothekern, Ärzten, Angehörigen

Kommunikation

PR.5, PR.6, PR.7, PR.13, PR.14, PR.29

Kommunikationstechniken bzw. -strategien anwenden

Kommunikation

PR.5, PR.6, PR.7, PR.13, PR.14, PR.29

Die gesetzlichen und professionellen Regeln beachten, insbesondere die des Datenschutzes und der Schweigepflicht

Kommunikation

PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36

Rollen, Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten im heilberuflichen Netzwerk wahrnehmen

Intra- und Interprofessionelle
Zusammenarbeit

PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36

Potenzielle Partner für die intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit identifizieren

Intra- und Interprofessionelle
Zusammenarbeit

PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36

Intra- und interprofessionelle Zusammenarbeit mit Apothekern, Ärzten, Angehörigen anderer Gesundheitsberufe sowie Akteuren des Gesundheitswesens auf- und ausbauen sowie koordinieren

Intra- und Interprofessionelle
Zusammenarbeit

PR.8, PR.9, PR.29, PR.34, PR.35, PR.36

Ärzte, Angehörige anderer Gesundheitsberufe und Akteure im Gesundheitswesen über pharmazeutische Themenbereiche informieren und beraten

Intra- und Interprofessionelle
Zusammenarbeit

PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31

Historische, rechtliche, geistige und ethische Grundlagen des Verhaltens und Handelns des Apothekers im Gesundheitswesen berücksichtigen

Ethik

PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31

Ein verantwortungsbewusstes, respektvolles, vertrauensvolles Apotheker-Patienten-Verhältnis unter besonderer Berücksichtigung des Patientenwillens und individueller Wertvorstellungen entwickeln

Ethik

PR.2, PR.18, PR.29, PR.30, PR.31

Ethische Konfliktpotenziale im Wirkungsbereich erkennen und lösen

Ethik

PR.3, PR.4, PR.9, PR.14, PR.15, PR.26, PR.27, PR.28, PR.30, PR.31

Arbeitsabläufe hinsichtlich der Sicherheit, Effektivität und der Effizienz organisieren und optimieren, Selbst- und Zeitmanagement anwenden und Qualitätsmanagement betreiben

Management

PR.3, PR.4, PR.9, PR.14, PR.15, PR.26, PR.27, PR.28, PR.30, PR.31

Selbst- und Zeitmanagement anwenden und Qualitätsmanagement betreiben

Management

 

Für den Ausschuss Aus-, Fort- und Weiterbildung: Dr. Holger Knoth (Vorsitzender), Universitätsklinikum Carl Gustav Carus, Fetscherstr. 74, 01307 Dresden, E-Mail: holger.knoth@ukdd.de

Leitlinie Empfehlung für die praktische Ausbildung von Pharmazeut*innen im Praktikum

Krankenhauspharmazie 2023; 44(09):346-354